Für Ihr Recht im Arbeitsleben
Der langjährige Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete hierbei ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus biete ich Tagesseminare beispielsweise zum Mitbestimmungs- und Tarifrecht oder zu speziellen Fragen des Arbeitsrechts an.
Von Abmahnung und Änderungskündigung über Befristung, Eingruppierung, Kündigung, Versetzung bis Zeugnis – ein weites Feld. Doch damit endet mein Angebot noch nicht, denn die Berufstätigkeit bringt Gefahren mit sich, die hierüber hinaus gehen, wie z.B. Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit. Dann stellt sich die Frage von Schadensersatz und Schmerzensgeld, nicht selten werden strafrechtliche Vorwürfe erhoben. Selbstverständlich vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten auch in solchen Fällen.
Alles in allem führe ich eine an Arbeitnehmerinteressen orientierte Kanzlei.
Nun sind Beamtinnen und Beamte nach dem herrschenden Verständnis zwar keine Arbeitnehmer, aber abhängig Beschäftigte sind sie gleichwohl, und auch sie müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber, der hier Dienstherr heißt, vertreten werden. Dies übernehme ich beispielsweise in Fragen der amtsangemessenen Beschäftigung und der Diensttauglichkeit, in Disziplinarangelegenheiten und bei Streitigkeiten um die Pensionierung.

Rechtsanwalt Michael Gude
Ich habe an der Universität Bremen Sozialwissenschaften (Abschluss 1986) und Rechtswissenschaften (Abschluss 1991) studiert. Gleich nach dem Examen begann ich als Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV in Schwerin. Drei Jahre später wechselte ich in meine Heimatstadt Bremen.
Seit dem Jahre 2002 bin ich hier als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Ich weiß, wie wichtig meinen Mandantinnen und Mandanten ein guter Kontakt und individuelle Beratung sind. Deshalb biete ich zeitnahe Termine an. Meistens klappt es wenige Tage nach einem ersten Telefonat.
Bei mir gibt es auch kein „Fachchinesisch“. Ich lege Wert auf Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Beratung und Vorgehensweise.
Nicht vergessen werden darf die Transparenz in Honorarfragen. Sie erhalten von mir zu Beginn meiner Tätigkeit eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Sollten Änderungen eintreten oder erforderlich werden, so informiere ich Sie vor der Einleitung weiterer Maßnahmen.
Die Kosten meiner Arbeit beruhen entweder auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vereinbarung auf Grundlage eines Zeithonorars. Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Gegenstandswert.
Im Arbeitsrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass jede Seite ihre anwaltlichen Kosten selbst trägt. Dies gilt für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit und auch für die erstinstanzliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Artikel in Fachzeitschriften
- Die rentenversicherungsrechtliche Behandlung der Bremer Rechtspraktikanten, SGb. 1991, 131
- Keine Studenten – Zur Beitragspflicht einstufig ausgebildeter Juristen in der Arbeitslosenversicherung, ZfS 1992, 133
- Sozialauswahl überflüssig? – Zur ordentlichen Kündigung im Öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer nach den Vorschriften des Einigungsvertrags, PersR 1992, 440
- Rentenversicherungsrechtliche Beitragszeiten auch für die Teilnehmer der hamburgischen einstufigen Juristenausbildung, SGb. 1993, 210
- Begründung überflüssig? – Das Bundesarbeitsgericht schickt sich an, das Kündigungsschutzrecht neu zu schreiben, PersR 1993, 305
- Zu den Anforderungen an einen beachtlichen Widerspruch im Mitbestimmungsverfahren, PersR 2003, 246
- Flexibilisiertes Tarifrecht bei der Bundesagentur für Arbeit und Mitbestimmung, PersR 2007, 422
Ich gehöre zu den Autoren der Neukommentierung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes (Arbeitnehmerkammer Bremen (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG - GK BremPersVG - erschienen 2016).