Rechtsanwalt Michael Gude
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Ich habe an der Universität Bremen Sozialwissenschaften (Abschluss 1986) und Rechtswissenschaften (Abschluss 1991) studiert. Gleich nach dem Examen begann ich als Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV in Schwerin. Nach drei Jahren wechselte ich in meine Heimatstadt Bremen.
Seit dem Jahre 2002 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Ich habe einige Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht:

  1. Die rentenversicherungsrechtliche Behandlung der Bremer Rechtspraktikanten, SGb. 1991, 131
  2. Keine Studenten – Zur Beitragspflicht einstufig ausgebildeter Juristen in der Arbeitslosenversicherung, ZfS 1992, 133
  3. Sozialauswahl überflüssig? – Zur ordentlichen Kündigung im Öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer nach den Vorschriften des Einigungsvertrags, PersR 1992, 440
  4. Rentenversicherungsrechtliche Beitragszeiten auch für die Teilnehmer der hamburgischen einstufigen Juristenausbildung, SGb. 1993, 210
  5. Begründung überflüssig? – Das Bundesarbeitsgericht schickt sich an, das Kündigungsschutzrecht neu zu schreiben, PersR 1993, 305
  6. Zu den Anforderungen an einen beachtlichen Widerspruch im Mitbestimmungsverfahren, PersR 2003, 246
  7. Flexibilisiertes Tarifrecht bei der Bundesagentur für Arbeit und Mitbestimmung, PersR 2007, 422
 

 

  

Ich gehöre zum Autorenteam der Neukommentierung des Bremischen Personalvertretungs-gesetzes (Arbeitnehmerkammer Bremen (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum BremPersVG - GK BremPersVG - erschienen 2016).

Rechtzeitig zu den im Jahr 2020 stattfindenden Neuwahlen haben wir auch die Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz kommentiert (Arbeitnehmerkammer Bremen (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zur Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungs-gesetz - GK WO BremPersVG - erschienen 2019).

Ich weiß, wie wichtig meinen Mandantinnen und Mandanten ein guter Kontakt und individuelle Beratung sind. Deshalb biete ich zeitnahe Termine an. Meistens klappt es wenige Tage nach einem ersten Telefonat.
Bei mir gibt es auch kein „Fachchinesisch“. Ich lege Wert auf Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Beratung und Vorgehensweise.
Nicht vergessen werden darf die Transparenz in Honorarfragen. Sie erhalten von mir zu Beginn meiner Tätigkeit eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Sollten Änderungen eintreten oder erforderlich werden, so informiere ich Sie vor der Einleitung weiterer Maßnahmen.
Die Kosten meiner Arbeit beruhen entweder auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vereinbarung auf Grundlage eines Zeithonorars. Bei der Abrechnung nach dem RVG richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Gegenstandswert.
Im Arbeitsrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass jede Seite ihre anwaltlichen Kosten selbst trägt. Dies gilt für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit und auch für die erstinstanzliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

 

Rechtsanwaltskanzlei Michael Gude  | ra.gude@t-online.de